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Das Jugendamt - Spiele nicht nach ihren Regeln

  • Hope For Humanity
  • Aug 13, 2017
  • 11 min read

Der Umgang mit dem Jugendamt

Der beste Weg, um ein Spiel zu gewinnen, ist aufzuhören nach den Regeln zu spielen, denn ihre Spiele sind perfekt darauf angepasst , wie Du, in welcher Situation reagieren wirst. Also höre auf zu reagieren und verändere Deine Taktik endsprechend der jeweiligen Situation, auf Basis dessen, was als klügstes erscheint. Wenn das Jugendamt an Deine Tür klopft, gehen sie davon aus, daß Du Dich rechtfertigen wirst, weil Du nichts zu verbergen hast. Vielleicht bittest Du sie sogar herein. Und das ist ihre Taktik, ihr Spiel, denn egal was Du sagst, sie werden es hinterher gegen Dich verwenden.

Deswegen kommen hier einige Beispiele, wie man ihre Regeln verändern kann.

Es handelt sich nicht um rechtliche oder verbindliche Hinweise, sondern um unverbindliche Ratschläge, die einen zum Umdenken bewegen sollen.

Das Jugendamt sieht weder Dich, noch Deine Kinder als menschliche Wesen an, die über Menschenrechte verfügen. Ihr seid lediglich eine Handelsware, staatlches Eigentum, ihr seid ihre Einnahmequelle. Es ist zwar gut, wenn Du Deine Rechte kennst, Du wirst aber schnell feststellen, daß diese Rechte nur für das Jugendamt gelten und nicht für Dich, geschweige denn für Deine Kinder.

Wenn Du gegenüber dem Jugendamt jemals einen Fehler eingestehen solltest, vergessen hast Deinen Kindern Pausenbrote mitzugeben, sie einmal angeschrien hast oder selbst wenn es Gewalt gegen Dich selbst gegeben hat, sitzt Du in ihrer Falle. Sie brauchen Dir dann nichts mehr zu unterstellen, denn Du hast ihnen damit unbewußt bereits alles geliefert, um Dir Deine Kinder zu entziehen. Noch schlimmer wird es, wenn Du eine Vereinbarung unterzeichnest, denn sie werden jedesmal ihre Vereinbarung brechen, Dir immer neue Auflagen erteilen und selbst wenn Du alles erfüllst, kommt schon die nächste Änderung, bis Du endlich aufgibst oder Dein Kind die Volljährigkeit erreicht. Und mit jeder erfüllten Auflage, füllen sich die Taschen ihres Helfersystems aus Gutachtern, Verfahrensbeiständen, selbsternannten Experten und Umgangsbetreuern. Ganz zu schweigen von dem Zeitgewinn, den das Jugendamt damit erreicht, indem es Deine Kinder von Plegestelle zu Pflegestelle und Kinderheim zu Kinderheim verfrachtet, ihnen erzählt wird, dass Du sie nicht mehr sehen willst oder sogar tot bist, Deine Kinder immer wieder retraumatisiert werden, bis sie zwangsläufig Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die sie Dir dann wieder genüßlich in die Schuhe schieben können.

Du siehst schon, gegen das Jugendamt wäre auch ein Pakt mit dem Teufel lukrativer.

Und die Familienrichter spielen dieses Spiel mit. Richter kennen die Spielregeln des Jugendamtes und egal ob Du alle Vorwürfe entkräften kannst, sie entziehen Dir erstmal das Sorgerecht für Deine Kinder, ordnen weitere Gutachten an, weitere Auflagen und treiben Dich wieder in die Arme Deiner Henker. Du entkommst dem Jugenamt nicht, sie besitzen Dich bereits. Den Gerichten geht es nicht ums Kindeswohl. Es ist niemals zum Wohle eines Kindes, aus einem liebevollen Zuhause gerissen zu werden, herumgereicht zu werden, von den Eltern entfremdet zu werden, aus der Schule genommen zu werden, seine Freunde und Familie nie wieder sehen zu können, egal welche Lügen und Verleumdungen sich das Jugendamt einfallen läßt.

Du hast nun also verstanden, daß Du nicht nach ihren Regeln spielen darfst. Deswegen kommt hier eine Auflistung der Dinge, die Du tun solltest, nicht tun solltest und Dinge die Du niemals, nie, nicht tun solltest, wenn das Jugendamt ersteinmal Deine Fährte aufgenommen hat.

Das solltest Du NIEMALS tun

- Freiwillig zum Jugendamt gehen.

Ganz egal, ob es um Unterhalt, Umgang, schulische Leistungen, Entwicklungsstörungen, Hilfe bei der Erziehung, etc. geht, begebe Dich nie freiwillig in die Höhle des Löwen. Die angebliche Hilfe, die Du Dir erhoffst, hat immer einen Preis, sie kann Dich Deine Kinder kosten. Hilfsangebote sind vorgeschoben, um Dich und Deine Kinder kennenzulernen, eine Akte über Euch anzufertigen, ein mögliches Gewinnprofil zu erstellen. Versuche Deine Probleme selbst zu lösen oder such Dir Hilfe bei Gleichgesinnten oder einem Verein, der nicht vom Jugendamt abhängig ist. Alles ist besser , als eine diktatorische Kontrollinstanz in Dein Leben freiwillig einzuladen. Selbst wenn Du in der Vergangenheit noch keine schlimmen Erfahrungen gemacht hast, denke wenigstens an die anderen Eltern und Kinder, die tagtäglich unter der Allmacht des Jugendamtes zu leiden haben. Du legitimierst und unterstützt damit das Jugendamt in ihrer Existenz und ihrem Handeln. Ohne Nachfrage, kein Angebot.

- Das Jugendamt in Dein Haus lassen.

Es steht juristisch fest, daß Du das Jugendamt nicht in Dein Haus lassen brauchst, ohne richterlichen Beschluß. Anwälte raten ihren Klienten, dem Jugendamt niemals freiwillig die Tür zu öffnen. Aber egal wie gut Du Deine Rechte kennst und Dich auf diese berufst, kann es in einigen Fällen doch passieren, daß das Jugendamt Dein Recht gegen Dich verwendet, indem sie Dich als unkooperativ erklären, weil Du auf Dein Recht bestanden hast, als Du sie nicht hereingelassen hast und es zum Beweisgegenstand machen, dass eine mögliche Kindeswohlgefährdung besteht. Läßt Du sie ohne Zeugen und unvorbereitet in Dein Haus, werden sie jedoch in jedem Falle eine Kindeswohlgefährdung feststellen.

- Gib niemals etwas an, daß Du nicht getan hast.

Natürlich erscheint es offensichtlich, daß wir niemals etwas zugeben würden, was wir nicht getan haben, aber wenn Du von Dir aus sagst : „ Ich würde meine Kinder niemals schlagen“ , nehmen sie das als Anlaß, Dich genau dieser Dinge zu beschuldigen, denn sollte ein Gericht Dich dessen für schuldig erachten, was auch ohne eine Beweiserbringung möglich ist, ist Deine Leugnung ein Beweis für eine spätere mögliche Kindeswohlgefährdung, sonst hättest Du es ja nicht extra betonen brauchen. Da bei Kindeswegnahmen die Kinder anschließend verhaltensauffällig werden, haben sie ihren nachträglichen Beweis, denn nicht alle Misshandlungen an Kindern sind sofort an ihrem Verhalten sichtbar. Sie unterstellen Dir also einen Missbrauch, den es nie gegeben hat, während sie den eigentlichen Missbrauch an Deinen Kindern begehen., um Dir dessen Auswirkungen nachträglich zu unterstellen.

Konntest Du folgen ? Egal wie stabil und gesund Du vor dem Erscheinen des Jugendamtes warst, sie werden absichtlich alles daran setzen, Dich in den Wahnsinn und in schwere Depressionen zu treiben.

Dinge die Du tun solltest :

- Handel immer so, als wenn Du einen Rechtstreit gegen das Jugendamt und den Staat vorbereitest.

Auch wenn Dein Hauptfokus darauf liegt, das Sorgerecht für Deine Kinder zurückzubekommen, indem Du Beweise für Deine Unschuld sammelst, mußt Du vor allem Beweise GEGEN das Jugendamt sammeln, für die noch vor Dir liegenden, weiteren Rechtsbrüche. Sammel alles zusammen, jede Zeugenaussage, jedes Schriftstück, jedes Gespräch in denen Deine Elternrechte und die Deines Kindes verletzt wurden. Wie willst Du sonst diesen Wahnsinn stoppen? Selbst wenn Du glaubst momentan nicht über die Geldmittel zu verfügen, um das Jugendamt zu verklagen, weißt Du nie wer Dir über den Weg läuft, um Dich bei Deinem Vorhaben zu unterstützen oder wer sich mit Dir zusammenschließt, weil Du endscheidende Beweise vorlegen kannst. Und Du weißt nie wie wichtig einzelne, unbedeutend erscheinende Beweise sein können, wenn Du sie nicht einsammelst. Sei deswegen immer bereit , in jeder Situation alles zusammenzutragen, was man gegen das Jugendamt verwenden könnte.

- Bestimme selbst Deinen Anwalt.

Wenn es auch nur irgendwie machbar erscheint, nehme Dir einen privaten Anwalt. Ich weiß, daß es für viele schwierig ist, die Kosten dafür zu tragen, aber ich würde mich eher selbst vor Gericht vertreten, als einen gestellten und vom Staat bezahlten Anwalt zu nehmen, der von Familiengerichtsverfahren abhängig ist. Vielleicht können Dir Freunde oder Familienmitglieder bei der Kostenübernahme helfen. Trotzdem wird es manchmal etwas heftig zugehen, Ihr werdet nicht immer einer Meinung sein, wie das Verfahren geführt werden soll. Manchmal mußt Du ruhig und respektvoll sein, um Deinen Standpunkt durchzusetzen, manchmal ist er derjenige, der Dich erdet und Deinen Kopf zurechtrückt, weil er emotional nicht so sehr eingebunden ist, wie Du. Manchmal hat er Recht und Du liegst falsch, manchmal hast Du Recht und er schätzt die Situation nicht richtig ein. Zwei denkende und zusammenarbeitende Köpfe sind besser als einer. Er wird sich noch härter und besser für Dich einsetzen, wenn er sieht wie engagiert Du bist und er das an Dir begangene Unrecht erkennt. Will ein Anwalt sein eigenes Ding durchsetzen und nicht mit Dir zusammenarbeiten, ist er nicht der Richtige.

- Kommuniziere nur per Email.

Schreibe Deinen Sachbearbeiter, Verfahrensbeistand, Gutachter, etc. nur per Email an und antworte auch nur per Email. Das ist besonders wichtig, falls Du Fragen hast oder Angebote machst. Es dokumentiert auch, wie der Sachbearbeiter, etc., auf Deine Situation eingeht, welche Forderungen er hat und was er erreichen will. Diese Kommunikationsform ist fair für beide Seiten, sie beugt späteren Unterstellungen vor. Ist es zu Missbrauch gekommen, sei es vom anderen Elternteil, im Heim oder bei einer Pflegeperson und der Sachbearbeiter reagiert nicht entsprechend, hast Du bereits alle Beweise, für einen Prozess gegen den Sachbearbeiter parat. Alles was über das Telefon besprochen wird, wird als ein „Sie sagt...Er sagt“ Fall abgetan und bedenke immer, dass Du vor diesen Beörden keinerlei Kredibilität besitzt, sie werden Dir immer unterstellen zu lügen. Eine genaue Dokumentation ist der Schlüssel zur Bekämpfung von Korruption. Auch bei Hausbesuchen oder anderen Terminen, darf alles nur noch in Schriftform erfolgen. Auf diese Weise kannst Du belegen, wie oft sich der Sachbearbeiter gemeldet hat, wie schnell Du darauf reagiert hast und wie kooperativ Du bist, falls der Sachbearbeiter später versuchen sollte, Dir ein Messer in den Rücken zu rammen und Dir unterstellt Du hättest Dich nie zurückgemeldet oder Terminen nicht zugestimmt.

- Nehme alle Unterhaltungen auf.

Vor Gericht werden nur sehr selten Tonbandaufzeichnungen zugelassen, trotzdem solltest Du immer ein Aufzeichnungsgerät parat haben, denn manche Jugendamtsmitarbeiter lauern einem regelrecht auf. Um eine Verwertbarkeit zu erreichen, kannst Du Dein Gegenüber in Kenntnis setzen, daß Du die Konversation aufnehmen wirst, das ist aber nicht der eigentliche Zweck der Aufzeichnung. Hinterher fertigst Du Anhand der Tonaufnahmen ein Gedächtnisprotokoll an, in welchem Du eidesstattlich versicherst, dass dieses Gespräch so stattgefunden hat, wie Du es protokolliert hast. Sollte man Dich dann der Lüge bezichtigen, kannst Du immernoch entscheiden, ob Du zugibst eine Aufnahme gemacht zu haben und dafür ein Ordnungsgeld kassierst oder nicht. In jedem Fall wird Dein Geständnis zu den Akten genommen und das Jugendamt kann sich entscheiden, ob sie weiterhin an ihren Lügen festhalten wollen.

- Stelle Verfahrensanträge, auch wenn sie wahrscheinlich abgelehnt werden

Wenn Du glaubst, dass das Gericht Dir Rechte vorenthält, Dir mehr zusteht, als man Dir ermöglicht, Du eine bestimmte Handlung forderst oder eine Auflage abwenden willst, zögere nicht einen entsprechenden Verfahrensantrag zu stellen, auch wenn Du davon überzeugt bist, dass der Richter Deinen Antrag ablehnen wird. Machen wir uns nichts vor, er wird den Antrag ablehnen. Betrachte es mehr als eine mögliche Chance, denn als eine Sackgasse. Leider zögern viele Anwälte, einen Antrag bei Gericht zu stellen, von dessen Abweisung sie überzeugt sind. Bleib standhaft. Anträge zu stellen dokumentiert Dein stetiges Bestreben dem Richter die Chance einzuräumen, sich doch noch an geltendes Recht zu halten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder seine Beschlüsse zu revidieren. Eine Ablehnung Deiner Anträge zeigt, daß der Richter die bewußte Entscheidung traf, Dich Deiner Rechte und der Rechte Deines Kindes zu berauben. Der Richter kann hinterher nicht mehr behaupten, die Sachlage nicht ausreichend gekannt zu haben, sich der Rechtsverstöße nicht bewußt gewesen zu sein oder er anders entschieden hätte, wenn ihm diesbezüglich Anträge vorgelegen hätten. Außerdem ergreift ein Gericht in der Regel keine Eigeninitiative, ohne das ihm eine genaue Anweisung vorliegt. Wenn Du also keine gerichtlichen Anträge stellst, könnte ein zukünftiges Gericht davon ausgehen, daß Du mit dem Verfahren einverstanden warst oder freiwillig auf Deine Rechte verzichtet hast Es kann auch sein, daß sie Dich deswegen als erziehungsunfähig erachten, weil Du nicht für Deine Kinder gekämpft hast.

- Besorge Dir ein psychologisches Gutachten bei einem unabhängigen Gutachter Deiner Wahl

Selbst wenn noch kein Gutachten vom Gericht angeordnet wurde, solltest Du Dir schnellstmöglich Deine geistige und körperliche Gesundheit von unabhängigen Ärzten bestätigen lassen. Auch ein Drogenscreening ist hier sinnvoll. Der beste Weg einem Versuch zu entgehen, Dich als psychisch krank hinzustellen, ist es sich möglichst früh von einem Experten Deiner Wahl begutachten zu lassen, bevor ein Nicht-Experte (Exmann-Exfrau, Familie, Nachbarn, Jugendamt, etc) Dir mentale Instabilität oder Suchtverhalten unterstellt. Sollte ein Gutachten, durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, bereits beschieden sein, läßt Du Dich trotzdem zusätzlich neutral begutachten. Auf diesem Wege hast Du bereits eine neutrale Bewertung, die Du mit dem gerichtlich bestellten Gutachten vergleichen kannst. Sollten die Gutachten signifikante Gegensätze aufweisen und zudem der Richter das neutrale Expertengutachten ablehnen, hast Du für Deine zukünftige Klage gegen den Staat und das Judendamt bereits den Beweis erbracht, daß es sich um ein voreingenommenes, befangenes Gutachten handelt – gleiches gilt für den Richter. Du kannst auch strategischer Vorgehen und Dein bereits fertiges Gutachten in dem Moment einreichen, wo das Gericht eine Begutachtung in Erwähnung zieht. Wenn der Richter trotzdem auf eine Begutachtung durch seinen Gutachter besteht, verpaßt er sich damit nur selbst den Todesstoß, sollte das gerichtlich bestellte Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommen. Wahrscheinlicher ist es, daß der Richter Dich zwingen wird eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben und Deinen Sachbearbeiter beauftragen wird, sich mit Deinem Gutachter zu unterhalten, was eine direkte, rechtswidrige Beeinflussung ermöglicht, was mich zu meinem nächsten Ratschlag führt.....

- Schreibe auf jede Schweigepflichtsentbindung die Du unterschreibst „Alle Gespräche haben mit einer Tonaufzeicnung zu erfolgen.“

Du mußt wissen, daß Schweigepflichtsentbindungen nicht dazu dienen, daß sich das Jugendamt mal eben nett unterhalten will, sie dienen dem Austausch von Informationen, der Beeinflussung und der Herausgabe von Dokumenten. Bei einer ärztlichen Schweigepflichtsentbindung, kann der Arzt, Psychiater, Therapeut Deine gesamten Unterlagen herausgeben. Wenn Du Dein Gutachten aber schon vorab eingereicht hast, verfügt das Gericht jedoch bereits über diese Unterlagen. Der Richter war nicht rechtkundig genug dieses zu erkennen, denn eine Zustimmung zur Herausgabe bedeutet nicht, daß eine dritte Person sich mit dem Arzt unterhalten darf oder es zum gegenseitigen Austausch von Informationen kommen darf. Die meißten Ärzte sind sich der Kosequenzen einer Schweigepflichtsverletzung bewußt, zumal sie mit horenden Kosten und Entziehung ihrer Proklamation einhergehen kann. Wenn Du also „Alle Gespräche haben mit einer Tonaufzeichnung zu erfolgen“ auf die Entbindung schreibst, bedeutet es nicht, daß Dein Arzt und das Jugendamt zu Plaudertaschen werden, es heißt lediglich, daß alles was entsprechend der Übergabe Deiner Patientenakte besprochen werden wird, aufgezeichnet werden muß und das alles was nicht aufgenommen wird rechtswidrig ist. Sollte das Jugendamt später über Dinge berichten, die nicht direkt in Deinen Akten stehen, lügen sie oder der Arzt hat sich strafbar gemacht, wenn es darüber keine Tonbandaufnahme gibt. Wenn der Arzt Änderungen an Deiner Akte vornimmt, weil er von einem Jugendamtsmitarbeiter beeinflußt wurde, muß auch dazu eine Aufnahme vorliegen. So oder so liegt eine Verletzung der Schweigepflicht vor und kein Gericht kann diese Aussagen gegen Dich verwenden.

- Erinnere alle Beteiligten bei jeder Gelegenheit daran, daß Sachbearbeiter, Verfahrensbeistände, Gutachter, Anwälte, Richter, etc. keine absolute Immunität mehr besitzen.

Verfolge regelmäßig Gesetzesänderungen und Grundsatzurteile zur Haftbarmachung von prozessbeteiligten Parteien. Es gab in letzter Zeit viele Änderungen im nationalen Recht, EU Recht und bei den Vereinten Nationen, die die bisher gewährte Immunität Deiner Spielgegner aufhebt oder einschränkt und laß sie wissen, daß Du über diese Änderungen bestens informiert bist. Dabei solltest Du subtil vorgehen, in dem Du beispielweise Deinem Sachbearbeiter nebenbei erzählst „Haben sie schon von dem neuen Beschluß... gehört, wo ein Sachbearbeiter wegen wissentlicher Fälschung von Beweismitteln erfolgreich verurteilt wurde?“ Die permanente Erwähnung fügt Deinem Fall keinen weiteren Schaden zu. Viele Verfahrenbeteiligte sind sich dieser Veränderungen nicht bewußt und da Du ein rechtschaffender Mensch bist, hälst Du es natürlich für Deine Pflicht andere darauf hinzuweisen, damit sie nicht ausversehen bei ihrer Arbeit etwas übersehen. Und das schönste ist, da Du nun alle Gespräche aufzeichnest und anschließende Protokolle erstellst, kann Dir niemand hinterher erzählen, er wäre sich dieser Gesetzesänderungen und der anschließenden Haftbarmachung durch Dich, nicht bewußt gewesen. In vielen Fällen versucht spätestens jetzt das Jugendamt, Deinen Fall loszuwerden und wird sich leichteren Opfern zuwenden.

Dinge Du nicht tun solltest:

- Denken das der Sachbearbeiter, Umgangsbetreuer, Verfahrensbeistand, etc. Dein Freund ist.

Wenn sich ein Jugendamtsmitarbeiter oder Verfahrensbeteiligter mit Dir auf FB, Twitter oder Linkedin verbinden möchte (alles schon vorgekommen), dann nehme die Anfrage nicht an und mache einen sofortigen Screenshot seiner PN oder Freundschaftsanfrage, bevor Du diese Person blockst. Sie begehen damit nachgewiesenes Cyberstalking und Du machst klar, daß Du von diesen Personen nicht privat belästigt werden willst. Setze Dein Profil und Deine Beiträge unbedingt auf Privat, es sei denn Du veröffentlichst gerade einen neuen Gesetzestext oder Artikel, zur Änderung der Haftbarmachung von Sachbearbeitern. Dann solltest Du natürlich unbedingt sicherstellen, daß dieser Beitrag für ALLE sichtbar ist !

- Denken das der Jugendamtsmitarbeiter oder Verfahrensbeteiligte da ist, um Dir zu helfen

Sie werden Dir sagen, daß sie besondere Hilfsangebote oder Serviceangebote für Dich haben, die Dir und Deinen Kindern das Leben vereinfachen, aber dafür müßtest Du einen Antrag oder eine Einverständnis unterschreiben.... Einen Antrag zu unterschreiben, ist ein Schuldeingeständnis. Wenn Du eine Haushaltshilfe, schulische oder erzieherische Unterstützung anforderst, gestehst Du ein, daß Du mit der Betreuung Deiner Kinder überfordert bist. TU DAS NICHT !!!


 
 
 

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